Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Beschwerdewert: 5.000,00 €.
Die statthafte Beschwerde (vgl. Beschluss des BGH vom 23. November 2011 zu
I.
Die Beteiligte zu 1 macht nicht geltend, durch den angefochtenen Beschluss in ihren "Rechten beeinträchtigt" zu sein (§
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