Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 10. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene und die Antragsgegnerin haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin je zur Hälfte zu tragen. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 127.278,70 Euro festgesetzt.
I.
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