OLG Hamburg - Urteil vom 19.09.2019
3 U 262/16
Normen:
MarkenG § 135 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
GRUR-RR 2020, 351
WRP 2020, 799
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 08.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 301/15

Zulässigkeit der Bezeichnung Glen Els und/oder The Glen Els für deutschen WhiskyAusscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen UnionGeltung der SpirituosenVO in der Bundesrepublik DeutschlandUnzulässige Anspielung auf die geschützte geografische Bezeichnung Scotch Whisky

OLG Hamburg, Urteil vom 19.09.2019 - Aktenzeichen 3 U 262/16

DRsp Nr. 2020/4780

Zulässigkeit der Bezeichnung "Glen Els" und/oder "The Glen Els" für deutschen Whisky Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union Geltung der SpirituosenVO in der Bundesrepublik Deutschland Unzulässige Anspielung auf die geschützte geografische Bezeichnung Scotch Whisky

Orientierungssätze: 1. Das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) ändert nichts an der Geltung der Spirituosen-VO in der Bundesrepublik Deutschland, denn die Spirituosen-VO gilt nach ihrem Art. 1 Abs. 2 für alle in der Gemeinschaft vermarkteten Spirituosen, unabhängig davon, ob sie in der Gemeinschaft oder in Drittländern hergestellt wurden. 2. Die Angaben "Glen" bzw, "Glen Els" oder "The Glen Els" rufen aus Sicht des europäischen Durchschnittsverbrauchers einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zu Waren hervor, die die geschützte geografische Angabe "Scotch Whisky" tragen, wenn diese Angabe auf einem Whisky angebracht ist. Darin liegt iSv Art. 16 Buchst. b) Spirituosen-VO eine unzulässige "Anspielung" auf die geschützte geografische Bezeichnung "Scotch Whisky" und zudem eine Irreführung iSv Art. 16 Buchst. c) Spirituosen-VO.