BVerwG - Beschluss vom 25.01.2011
4 BN 39.10
Normen:
BauGB § 1; BauGB § 9; FStrG § 16; FStrG § 17; FStrG § 17b Abs. 2;
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 01.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen VGH 4 C 2302/09

Zulässigkeit der Regelung eines vierstreifigen Ausbaus einer Bundesfernstraße zur Verbesserung der großräumigen Ost-West-Verkehrsverbindung in einem Teilabschnitt mittels Bebauungsplansatzung durch eine Ortsgemeinde bei lediglichem Berühren der gemeindlichen Belange bei der Wahl des Trassenverlaufs und vordergründigem Ausbauziel des Ausbaus des Fernstraßennetzes; Möglichkeit einer wertgleichen Abfindung in Land und damit Beseitigung der Gefahr der Existenzgefährdung des Betriebs durch ein zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bereits vorbereitetes und unmittelbar vor der förmlichen Einleitung stehendes Flurbereinigungsverfahren

BVerwG, Beschluss vom 25.01.2011 - Aktenzeichen 4 BN 39.10

DRsp Nr. 2011/2844

Zulässigkeit der Regelung eines vierstreifigen Ausbaus einer Bundesfernstraße zur Verbesserung der großräumigen Ost-West-Verkehrsverbindung in einem Teilabschnitt mittels Bebauungsplansatzung durch eine Ortsgemeinde bei lediglichem Berühren der gemeindlichen Belange bei der Wahl des Trassenverlaufs und vordergründigem Ausbauziel des Ausbaus des Fernstraßennetzes; Möglichkeit einer wertgleichen Abfindung in Land und damit Beseitigung der Gefahr der Existenzgefährdung des Betriebs durch ein zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bereits vorbereitetes und unmittelbar vor der förmlichen Einleitung stehendes Flurbereinigungsverfahren

1. § 1 Abs. 3 BauGB gibt den Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen der Selbstverwaltung das Festsetzungsinstrumentarium des § 9 BauGB für eine eigene Verkehrspolitik zu nutzen. Zu den von einer Gemeinde zulässigerweise zu verfolgenden Zielsetzungen gehört dabei auch das Interesse, eine vorhandene Durchgangsstraße auf eine außerhalb der geschlossenen Bebauung liegende Fläche zu verlagern, also eine Umgehungsstraße zu planen.2. Das Flurbereinigungsverfahren ist grundsätzlich geeignet, die Probleme, die im Rahmen einer Straßenplanung abzuwägen sind, insbesondere die Gefahr einer Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe, zu bewältigen.

Tenor