Die Antragstellerin ist des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 15. September 2016 verlustig.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Antragsgegners zu tragen.
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