Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer N. bayern vom 15.11.2019, Az. RMF-
Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis zum 21.01.2020 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde aufrecht erhält.
3.Bis 21.01.2020 besteht Gelegenheit für alle Verfahrensbeteiligten, zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.
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