VGH Bayern vom 18.06.1990
15 B 87.2142
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8; BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 9;
Fundstellen:
BRS 50 Nr. 17

Zulässigkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsunternehmen trotz bestehender anderweitiger Nutzung des Baugebiets

VGH Bayern, vom 18.06.1990 - Aktenzeichen 15 B 87.2142

DRsp Nr. 1996/17928

Zulässigkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsunternehmen trotz bestehender anderweitiger Nutzung des Baugebiets

1. § 1 Abs. 1 BauNVO gestattet, einzelne Unterarten von Nutzungen mit planerischen Festsetzungen zu erfassen, wobei es lediglich erforderlich ist, daß spezielle städtebauliche Gründe für die Differenzierung vorliegen. 2. Daraus folgt, daß der Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet ist zulässig ist. Eine bereits vorhandene andere Bebauung bzw. bauliche Nutzung führt nicht zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplans.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 8; BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 9;
Fundstellen
BRS 50 Nr. 17