Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11. Mai 2021 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 10 800 € festgesetzt.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die nachträgliche Anordnung der Leistung einer Sicherheit über 180 000 € in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstituts oder einer Versicherung.
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