VG Hamburg, vom 17.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1677/05
Zulässigkeit einer Anschlussberufung bei Nichtwahrung der Monatsfrist und Fehlen einer vorhergehenden förmlichen Zustellung der Berufungsbegründung an den Rechtsmittelgegner; Pflicht einer Behörde zur Erwägung minder belastender Maßnahmen i.R.d. Erlasses einer bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung; Festhalten einer Behörde an einer erlassenen Beseitigungsanordnung bei Anbietung einer gleich geeigneten und milder empfundenen Maßnahme durch den Betroffenen; Pflicht einer Bauaufsichtsbehörde zum Einschreiten aufgrund der Errichtung baulicher Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften; Absehen von einem bauaufsichtlichen Einschreiten aufgrund fehlender Beeinträchtigung der Nutzbarkeit benachbarter Grundstücke trotz Verletzung des nachbarrechtlichen Gebietserhaltungsanspruchs
OVG Hamburg, Urteil vom 11.11.2009 - Aktenzeichen 2 Bf 201/06
DRsp Nr. 2010/644
Zulässigkeit einer Anschlussberufung bei Nichtwahrung der Monatsfrist und Fehlen einer vorhergehenden förmlichen Zustellung der Berufungsbegründung an den Rechtsmittelgegner; Pflicht einer Behörde zur Erwägung minder belastender Maßnahmen i.R.d. Erlasses einer bauaufsichtlichen Beseitigungsanordnung; Festhalten einer Behörde an einer erlassenen Beseitigungsanordnung bei Anbietung einer gleich geeigneten und milder empfundenen Maßnahme durch den Betroffenen; Pflicht einer Bauaufsichtsbehörde zum Einschreiten aufgrund der Errichtung baulicher Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften; Absehen von einem bauaufsichtlichen Einschreiten aufgrund fehlender Beeinträchtigung der Nutzbarkeit benachbarter Grundstücke trotz Verletzung des nachbarrechtlichen Gebietserhaltungsanspruchs
1. Wird die Berufungsbegründung des Rechtsmittelführers dem Rechtsmittelgegner nicht förmlich gemäß § 57 Abs. 1VwGO zugestellt, ist eine Anschlussberufung des Rechtsmittelgegners auch zulässig, wenn bei deren Einlegung die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht gewahrt ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.