Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21. Mai 2014 -
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen - als Gesamtschuldner - 3/4, die Beklagte 1/4 der Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen, jeweils mit der Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen. Die Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts wird insoweit geändert.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
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