Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 22.06.2016, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Senatsbeschlüsse vom 07.07.2016 und 11.07.2016 (
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 112.797,62 € festgesetzt.
I.
1. 2. 3. 4. 3. a) 1. 2. 3. 3. a)
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