VGH Bayern - Beschluss vom 16.12.2009
1 CS 09.1774
Normen:
VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 212a Abs. 1; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2; BauNVO § 23;
Fundstellen:
BauR 2010, 506
Vorinstanzen:
VG München, vom 10.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 S 09.2843

Zulässigkeit eines Bauvorhabens mit einem vier Reihenhäuser umfassenden Gebäudekomplex in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil; Relevanz der Umgebung des Baugrundstücks und der Umgebung eines als Fremdkörper eingestuften Gebäudes bei der Bestimmung der näheren Umgebung i.R.e. Baugenehmigungsverfahrens; Vorrang des Vollzugsinteresses gegenüber dem Aufschubinteresse bei einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage eines Dritten gegen eine bauaufsichtliche Zulassung; Beeinträchtigung der Planungshoheit einer Gemeinde bei Realisierung einer später im Hauptsacheverfahren aufgehobenen Baugenehmigung durch Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

VGH Bayern, Beschluss vom 16.12.2009 - Aktenzeichen 1 CS 09.1774

DRsp Nr. 2009/28445

Zulässigkeit eines Bauvorhabens mit einem vier Reihenhäuser umfassenden Gebäudekomplex in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil; Relevanz der Umgebung des Baugrundstücks und der Umgebung eines als "Fremdkörper" eingestuften Gebäudes bei der Bestimmung der näheren Umgebung i.R.e. Baugenehmigungsverfahrens; Vorrang des Vollzugsinteresses gegenüber dem Aufschubinteresse bei einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage eines Dritten gegen eine bauaufsichtliche Zulassung; Beeinträchtigung der Planungshoheit einer Gemeinde bei Realisierung einer später im Hauptsacheverfahren aufgehobenen Baugenehmigung durch Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung