OVG Niedersachsen - Beschluss vom 13.09.2010
12 LA 18/09
Normen:
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; UVPG § 12; NNatG § 7; BauGB § 1 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
ZfBR 2010, 793

Zulässigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für den Betrieb von maximal 25 Offshore-Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 163 m und jeweils maximal sechs Megawatt Leistung sowie einem Umspannwerk und windparkinternen Kabeln im Meeresboden; Anspruch einer Inselgemeinde innerhalb des niedersächsischen Küstenmeeres auf freie Aussicht auf das Meer und einen für ihr Gebiet charakteristischen unverbauten Blick

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.09.2010 - Aktenzeichen 12 LA 18/09

DRsp Nr. 2011/74

Zulässigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für den Betrieb von maximal 25 Offshore-Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von maximal 163 m und jeweils maximal sechs Megawatt Leistung sowie einem Umspannwerk und windparkinternen Kabeln im Meeresboden; Anspruch einer Inselgemeinde innerhalb des niedersächsischen Küstenmeeres auf freie Aussicht auf das Meer und einen für ihr Gebiet charakteristischen unverbauten Blick

Eine Küstengemeinde kann sich hinsichtlich ihrer Klagebefugnis gegen die Baugenehmigung für einen Offshore-Windpark, der in großer - hier ca. 13 km - Entfernung im Meer errichtet werden soll, nicht deshalb auf eine nachhaltige Betroffenheit berufen, weil der uneingeschränkte Blick auf den Horizont dauerhaft unterbrochen wird. Ebenso kann auch das befürchtete Ausbleiben von zahlreichen Touristen als eine allenfalls mittelbare Folge des Windparks einer solchen Gemeinde keine Klagebefugnis vermitteln.

Normenkette:

GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; UVPG § 12; NNatG § 7; BauGB § 1 Abs. 1 S. 2;

Gründe