Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 28. März 2022 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Rechtsstreit wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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