Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. November 2010 wird aufgehoben.
II.Der Antragsgegner wird verpflichtet, das von den Antragstellern eingereichte Bürgerbegehren "Bebauungsplan ,Im Kirchel'/Marktgemeinde R********" einstweilen zuzulassen.
III.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
IV.Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller beantragten am 14. September 2010 beim Antragsgegner die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit folgendem Inhalt:
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