VG Saarland, vom 23.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 386/07
Zum Begriff des gewachsenen Einkaufszentrums
OVG Saarland, Beschluss vom 10.02.2009 - Aktenzeichen 2 A 267/08
DRsp Nr. 2009/5626
Zum Begriff des gewachsenen Einkaufszentrums
Eine allgemeine abstrakte Bestimmung des Begriffs des "Einkaufszentrums" in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1BauNVO (1977) ist nicht möglich. Entscheidend ist bei einer räumlichen Konzentration mehrerer Einzelhandelsgeschäfte auf einem Grundstück die Situation im Einzelfall.Nicht notwendig für die Annahme eines Einkaufszentrums ist insoweit ein von vorneherein einheitlich geplanter, finanzierter, gebauter und verwalteter Gebäudekomplex. Ein auch in Betracht zu ziehendes zeitlich versetztes Zusammenwachsen mehrerer Betriebe zu einem Einkaufszentrum setzt neben einer räumlichen Konzentration voraus, dass die einzelnen Betriebe ein Mindestmaß an äußerlich in Erscheinung tretender gemeinsamer Organisation und/oder Kooperation aufweisen, die sie als planvoll aufeinander bezogenes Ganzes erscheinen lassen.
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