Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 05.08.2022 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Antragstellerin,
die aufschiebende Wirkung ihrer Klage vom 05.08.2022 -
hat Erfolg.
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