I.
Die Kläger sind Eigentümer mehrerer zusammenhängender Grundstücke, die sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes befinden. Der Plan weist den Bereich als ein reines Wohngebiet aus. Die Grundstücke sind mit einem mehrgeschossigen Gebäude bebaut. Nach den genehmigten Bauvorlagen sind Wohnungen und Büroräume für eine Anwaltspraxis vorgesehen. In den Büroräumen wird eine Patentanwaltskanzlei betrieben.
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