BVerwG - Urteil vom 25.01.1985
4 C 34.81
Normen:
BauNVO § 13; VwGO § 116 Abs. 1; VwGO § 116 Abs. 2; VwGO § 117 Abs. 4;
Fundstellen:
BRS 44 Nr. 47
Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4
Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16
GewArch 1985, 348
HFR 1986, 322
NJW 1986, 1004
NVwZ 1986, 373
VBlBW 1985, 382
ZfBR 1985, 143
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 23.11.1976 - Vorinstanzaktenzeichen VII 259/75
VGH Baden-Württemberg, vom 29.02.1980 - Vorinstanzaktenzeichen VIII 1499/79

Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel; Quantitative Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet

BVerwG, Urteil vom 25.01.1985 - Aktenzeichen 4 C 34.81

DRsp Nr. 2009/19489

Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel; Quantitative Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet

1. Wird ein Urteil, statt verkündet zu werden, zugestellt, übergibt aber das Gericht innerhalb der Zweiwochenfrist nach der mündlichen Verhandlung nicht zumindest die unterschriebene Urteilsformel gemäß § 116 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO der Geschäftsstelle, so liegt ein Verfahrensfehler vor (im Anschluß an das Urteil vom 24.06.1971 - BverwG I CB 4.69 - BVerwGE 38, 220). 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht. 3. Zur quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet (im Anschluß an das Urteil vom 20.01.1984 - BVerwG 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324).

Normenkette:

BauNVO § 13; VwGO § 116 Abs. 1; VwGO § 116 Abs. 2; VwGO § 117 Abs. 4;

Gründe:

I.

Die Kläger sind Eigentümer mehrerer zusammenhängender Grundstücke, die sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes befinden. Der Plan weist den Bereich als ein reines Wohngebiet aus. Die Grundstücke sind mit einem mehrgeschossigen Gebäude bebaut. Nach den genehmigten Bauvorlagen sind Wohnungen und Büroräume für eine Anwaltspraxis vorgesehen. In den Büroräumen wird eine Patentanwaltskanzlei betrieben.