Erläuterungen zum Schriftsatzmuster

Zuständiges Gericht und andere Formalien

Hierzu wird auf die Ausführungen in Teil 14/3.3.1 hingewiesen.

Die prüffähige Abrechnung einer nicht vollständig erbrachten Leistung, namentlich bei Vereinbarung vom Pauschalhonorar

Die prüffähige Abrechnung des Honorars für die erbrachte Leistung bei einem nur teilweise durchgeführten Pauschalvertrag

Pauschalhonorar ist natürlich der maximale Schwierigkeitsgrad, weil für Außenstehende das Pauschalhonorar eine Blackbox darstellt, welche erst aufgeschlüsselt werden muss dahin, wie dieses Honorar überhaupt ursprünglich zustande gekommen ist und wie sich das Honorar auf die einzelnen Teilleistungen, schließlich insbesondere auf die erbrachte Leistung einerseits und die nicht erbrachte Teilleistung andererseits, verteilt.

Die Gefahr überzogener Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung durch die Instanzgerichte