Erläuterungen zum Klagemuster

Die Freigabeerklärung als Anspruchsgrundlage

Zum Schutz des Erwerbers vor dem bereits in der Übersicht kurz angesprochenen "wirtschaftlichen Selbstmord" durch Abschluss eines Bauträgervertrags hat die öffentlich-rechtliche Vorschrift der MaBV statuiert, dass der Bauträger erst dann den ersten Cent vom Käufer entgegennehmen darf, wenn (u.a.) zivilrechtlich sichergestellt ist, dass die kaufgegenständliche Immobilie sowohl im Fall der Erfüllung der Herstellungspflicht des Bauträgers als auch in dem Fall, dass diese Pflicht vom Bauträger nicht erfüllt wird, hinsichtlich der sog. Globalgrundschuld lastenfrei gestellt wird.

Die Freigabeerklärung: Ein Vertrag zugunsten Dritter?

Die Freigabeerklärung begründet einen (einseitig verpflichtenden) Vertrag, zur Folge dessen die Bank nach Maßgabe der Freistellungserklärung verpflichtet ist, den betreffenden Grundbesitz als Sicherheit für von ihr ausgereichte und höchstwahrscheinlich noch nicht zurückbezahlte Darlehen aufzugeben.

Dem Zweck des Verbraucherschutzes genügt eine solche Freigabeerklärung natürlich nur, wenn sie vom Käufer selbst notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.