Klauselkontrolle

Die Freigabeerklärung: Ein Verbrauchervertrag?

Durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz und auch schon durch die EU-Klauselrichtlinie haben sich die Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen einerseits und die Inhaltskontrolle bei Verträgen mit Unternehmen andererseits eher wieder auseinander entwickelt. Im sogenannten "B2B"-Geschäft findet jedenfalls die Klauselrichtlinie keine Anwendung. Vor diesem Hintergrund ist noch einmal auf die Bedeutung der Entscheidung der Frage, ob es sich bei der Freigabeerklärung um eine direkte Vereinbarung zwischen Globalbank und Erwerber handelt oder um einen Vertrag zugunsten Dritter, welcher ausschließlich zwischen der Bauträgerbank und dem Bauträger abgeschlossen wurde.

Wenn diese Frage thematisiert wird, ist für den Erwerber der Standpunkt, dass es sich um einen Direktvertrag handelt, günstiger.

Risikoverschiebung zu Lasten des Erwerbers