Übersicht

Die Bedeutung der Globalgrundschuld

Wenn der Bauträger die Baumaßnahme und möglicherweise auch den Erwerb des Grundstücks durch Inanspruchnahme von (Bank-) Darlehen finanziert, was nach wie vor der Regelfall sein dürfte, dann besichert die darlehensgebende Bank die von ihr ausgereichten Kreditmittel dadurch, dass sie sich an dem Baugrundstück eine Grundschuld eintragen lässt. Errichtet der Bauträger nach WEG geteilte Einheiten, lastet auf jeder dieser Einheiten die Grundschuld für das Gesamtvorhaben in voller Höhe. Dies ist die sogenannte Globalgrundschuld, welche global auf dem gesamten Objekt lastet.

Diese Grundschuld wird in aller Regel mit Rang vor der Auflassungsvormerkung des Erwerbers eingetragen. Für den Erwerber ist es geradezu von existentieller Bedeutung, sein Objekt im Hinblick auf diese Belastung, welche den Wert der von ihm erworbenen Wohnung um ein Vielfaches übersteigt, lastenfrei zu bekommen.

Solange der Vertragsgegenstand nicht aus der Pfandhaft für die Globalgrundschuld entlassen ist, gehört die betreffende Einheit wirtschaftlich gesehen der den Bauträger finanzierenden sog. Globalbank. Bliebe es dabei, dann würden nur wirtschaftliche Selbstmörder einen Bauträgervertrag abschließen und auch nur einen Cent bezahlen, bevor nicht diese Globalgrundschuld gelöscht wäre.

Die gewerberechtlichen Vorgaben