Bei einer erfolgreichen Abschlagszahlungsklage müssen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abschlagszahlung auf der Grundlage des konkreten Vertrags gegeben sowie die Schlussrechnungsreife noch nicht eingetreten sein.
Zur ersten Voraussetzung:
Seit Inkrafttreten des § 632a Abs. 1 BGB in 2000 und dessen Überarbeitung in 2009 kennt auch das Werkvertragsrecht des BGB ausdrücklich ein Recht des Unternehmers auf Leistung von Abschlagszahlungen, auch wenn solche nicht ausdrücklich vereinbart worden sind.
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