LG Lübeck - 14.03.1984 (7 T 948/83)
»Die Begründung eines Erbbaurechts ist, rechtlich gesehen, die Belastung eines Grundstücks mit einem beschränkten dinglichen Recht. Auf das Erbbaurecht finden nach § 11 Abs. 1 ErbbauVO die für Grundstücke geltenden [...]