OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluß vom 02.11.1994 (3 M 179/94)
I. Der Antragsteller ist seit 1994 Eigentümer des Hausgrundstücks Flurstücke 38/1 und 38/2 Gemarkung H. Er wendet sich gegen zwei Bebauungspläne, deren räumliche Geltungsbereiche sich unmittelbar im Nordwesten und im [...]