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BayObLG - Beschluß vom 24.11.1994 (2Z BR 110/94)

Baumaßnahmen zur Herstellung des Gebäudes entsprechend den Plänen und der Baubeschreibung als bauliche Veränderungen

BayObLG - Beschluß vom 23.11.1994 (3 ObOWi 93/94)

BayObLG - Beschluß vom 23.11.1994 (3 ObOWi 93/94)

BayObLG - Beschluß vom 03.11.1994 (2Z BR 58/94)

Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch Eigentümerbeschluss genehmigt wurde

BayObLG - Beschluß vom 12.10.1994 (2Z BR 69/94)

Errichtung von Garagen aus Fertigteilen auf einer Fläche im gemeinschaftlichen Eigentum

BayObLG - Beschluß vom 12.10.1994 (2Z BR 60 u. 61/94)

Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses zum Einbau eines Aufzugs

BayObLG - Beschluß vom 07.09.1994 (2Z BR 65/94)

Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das Beschwerdegericht

BayObLG - Beschluß vom 18.08.1994 (2Z BR 30/94)

Aufspaltung und Verteilung eines Wohnungseigentums auf die anderen Wohnungseigentümer

BayObLG - Beschluß vom 21.07.1994 (2Z BR 47/94)

Zur tatrichterlichen Feststellung, ob eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks vorliegt

BayObLG - Beschluß vom 29.06.1994 (3 ObOWi 56/94)

BayObLG - Beschluß vom 29.06.1994 (3 ObOWi 56/94)

BayObLG - Beschluß vom 22.04.1994 (2Z BR 9/94)

Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Wohnungseigentümer...

BayObLG - Beschluß vom 14.04.1994 (2Z BR 118/93)

Sachverständigengutachten, wenn umstritten ist, ob eine bauliche Veränderung zu einer Erhöhung der Schadensanfälligkeit führt

BayObLG - Beschluß vom 24.03.1994 (2Z BR 12/94)

Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht hinzunehmende Beeinträchtigung

BayObLG - Beschluß vom 17.03.1994 (2Z BR 5/94)

Umwandlung eines Wohnungserbbaurechts in Wohnungseigentum mit Übernahme der Grundschulden

BayObLG - Beschluß vom 10.03.1994 (2Z BR 125/93)

Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters durch das Rechtsbeschwerdegericht

BayObLG - Beschluß vom 17.02.1994 (2Z BR 133/93)

Auslegung eines Eigentümerbeschlusses