BVerwG - Beschluss vom 29.01.2004 (4 B 100.03)
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet, weil die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im angefochtenen Berufungsurteil aus den nachstehenden Gründen erfolglos bleibt und die [...]