BFH - Beschluss vom 21.04.2005 (IX B 179/04)
Die Beschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegen nicht vor (s. unter 1.); ein [...]