FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.10.2014 (5 K 1131/09)
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beteiligten streiten darüber, ob die als Anschneidungs- und Erwerbsverlustentschädigung bezeichneten Beträge, die [...]