OLG Nürnberg - Beschluss vom 09.02.2015
15 W 178/15
Normen:
BayFiG Art. 8 Abs. 1; GrEStG § 2; GrEStG § 22 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 24; BauGB § 28 Abs. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2015, 119
MDR 2015, 385
Vorinstanzen:
AG Amberg, vom 14.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen IR
AG Amberg, vom 14.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen IR-

Eintragung eines selbständigen Fischereirechts im GrundbuchNotwendigkeit des Nachweises der Nichtausübung oder des Nichtbestehens eines Vorkaufsrechts

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.02.2015 - Aktenzeichen 15 W 178/15

DRsp Nr. 2015/4338

Eintragung eines selbständigen Fischereirechts im Grundbuch Notwendigkeit des Nachweises der Nichtausübung oder des Nichtbestehens eines Vorkaufsrechts

1. Der Erwerber eines selbständigen Fischereirechts im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayFiG darf ohne Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG in das Grundbuch eingetragen werden.2. Der Erwerber eines selbständigen Fischereirechts im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayFiG darf in das Grundbuch eingetragen werden, ohne dass er die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB durch ein Zeugnis der Gemeinde nachweisen muss. Entsprechend § 24 Abs. 2 BauGB steht der Gemeinde das Vorkaufsrecht bei dem Kauf von selbständigen Fischereirechten im Sinne des Art. 8 Abs. 1 BayFiG nicht zu.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Amberg vom 14.01.2015, Az. IR-..., aufgehoben.

2.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BayFiG Art. 8 Abs. 1; GrEStG § 2; GrEStG § 22 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 24; BauGB § 28 Abs. 1;

Gründe

I.