LSG Hessen - Beschluss vom 06.09.2019 (L 1 BA 21/19 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 24. Mai 2019 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. [...]