LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 02.09.2019 (L 10 KO 2552/19)
Die Erinnerung gegen den Kostenansatz vom 17.11.2015 im Verfahren L 11 KR 5077/13 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Die Erinnerungsführerin wendet sich gegen die [...]