OVG Sachsen - Beschluss vom 13.10.2022
4 B 241/22
Normen:
VgV § 57 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 18.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 L 433/22

Konkurrentenstreit bezüglich der Erteilung eines Zuschlages in einem Ausschreibungsverfahren zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen

OVG Sachsen, Beschluss vom 13.10.2022 - Aktenzeichen 4 B 241/22

DRsp Nr. 2023/15137

Konkurrentenstreit bezüglich der Erteilung eines Zuschlages in einem Ausschreibungsverfahren zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 18. August 2022 - 4 L 433/22 - wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.774.280,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VgV § 57 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Eilverfahren gegen die Erteilung eines Zuschlages an die Beilgeladene in einem Ausschreibungsverfahren zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.