Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 18. August 2022 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.774.280,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im Eilverfahren gegen die Erteilung eines Zuschlages an die Beilgeladene in einem Ausschreibungsverfahren zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
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