Landgericht .
Baukammer
Klage
in Sachen
Firma X Fensterbau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer ... (folgt ladungsfähige Anschrift)
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
Firma G. Generalbau GmbH und Co. KG, vertreten durch die phG Generalbau Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin ... (folgt ladungsfähige Anschrift)
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
wegen Feststellung
vorläufiger Gegenstandswert: ... Euro
Hinsichtlich der Gerichtskosten liegt Einzugsermächtigung zu Lasten der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei vor.
Namens und im Auftrag der Klägerin wird hiermit Klage erhoben zu dem Landgericht ... - Baukammer, vor welcher folgende
Anträge
gestellt werden:
I. Es wird festgestellt, dass die Abnahmewirkung für die Leistung der Klägerin "Lieferung und Einbau von neuen Holzfenstern bei dem Sanierungsvorhaben Mehrfamilienhaus Max-Meier-Straße 34 in ..." am ... eingetreten ist.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Hilfsantrag:
Hilfsweise wird
beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, die Leistung der Klägerin gemäß Z. I abzunehmen.
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird bereits jetzt
beantragt,
durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil zu entscheiden.
Begründung:
I. Klagegegenstand und Zuständigkeit des angerufenen Gerichts:
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