Die Klägerin verlangt als Alleinerbin die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Abfindung.
Die am 28. April 1997 verstorbene Erblasserin war langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Sie schloß am 15. Dezember 1995 mit der Beklagten einen Vertrag, in dem ua. vereinbart ist:
"§ 1
Das bestehende Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich zum 30.04.1997.
Die Arbeitnehmerin wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übergangslos die Leistungen des vorgezogenen Altersruhegeldes in Anspruch nehmen.
§ 2
Die Arbeitnehmerin erhält für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9/10
Die Abfindung wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nach Vorlage eines Rentenbescheides (entsprechend der Regelung des § 1) in der Summe ausgezahlt."
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