Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 vom 8. Nov. 2018 wird der Einziehungsbeschluss des Amtsgerichts Geldern - Nachlassgericht - vom 17. Okt. 2018 aufgehoben.
I.
Die Beteiligten sind die Ehefrau und die Tochter des Enkels Ralf der Erblasserin.
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