I.
Der Erblasser verstarb 1978 im Alter von 78 Jahren nach längerer Krankheit. Er hinterließ seine nachverstorbene Ehefrau und seinen ehelichen Sohn, den Beteiligten zu 1, welcher kinderlos ist. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind Kinder des Neffen S. des Erblassers. Die Beteiligte zu 5 ist eine Schwester des Erblassers.
Der Nachlass bestand aus Bankguthaben, Wertpapieren und sonstigen Gegenständen im Wert von ca. 86600 DM. Zum Nachlass gehörte ferner ein damals als Garten- und Ackerland bzw. Grünland ausgewiesenes Grundstück, das der Erblasser 1959 im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erhalten hatte. Es wurde vom Nachlassgericht seinerzeit mit 31600 DM (das Zweifache des Einheitswertes) bewertet.
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