Mit Vertrag vom 30.1.1975 (Bl. 6 ff. d.A.) vermietete die Klägerin an Herrn Peter S. senior, den Vater des am 8.7.1984 geborenen Beklagten, das Grundstück D., B.straße 33 mit Gaststätte. In einem Nachtrag vom 22.11.1990 (Bl. 18 d.A.) wurde eine Vertragsdauer bis zum 31.12.2000 mit einem Optionsrecht von fünf Jahren für den nunmehr als "Pächter" bezeichneten Vertragspartner der Klägerin vereinbart, von dem dieser auch Gebrauch gemacht hat, so dass der Vertrag am 31.12.2005 endet (Bl. 172 d.A.). Wegen der weiteren Einzelheiten der getroffenen Regelungen wird auf die Vertragsurkunden Bezug genommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|