I.
Im Grundbuch des im Betreff bezeichneten Grundstücks waren seit dem 07.01.1953 die am 09.02.1975 verstorbene A. Ju. und der am 19.12.1953 verstorbene O. Ju. als Miteigentümer zu je 1/2 eingetragen. Am 22.09.1976 erfolgte aufgrund des Erbscheins des Staatlichen Notariats I. vom 14.08.1975 (60-188-75) die Eintragung von A. Pe., G. S., A. St., E. Eg. und H.-J. Eg. in ungeteilter Erbengemeinschaft nach A. Ju..
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