A. Die Beschwerdeführerin erstrebt eine Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren. Der Erblasser hat seinen Sohn, den Beteiligten zu 1), als Alleinerben eingesetzt, aber mit zahlreichen Vermächtnissen beschwert. Die Beteiligte zu 2) wurde als Testamentsvollstreckerin eingesetzt. Das am 24. Juli 2003 eröffnete Testament wurde mit dem Eröffnungsprotokoll u.a. dem Beteiligten zu 1) durch Schreiben vom 30. Juli 2003 zugesandt. Dieser hat am 8. Oktober 2003 notariell beglaubigt folgende Erklärung abgegeben:
"Am 07.07.2003 ist mein Vater ... verstorben. Mein Vater ... hat ein Testament hinterlassen, wonach ich ... zum Alleinerben berufen bin. Da ich die Erbschaft nicht fristgerecht ausgeschlagen habe, gilt die Erbschaft als angenommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|