OLG Koblenz - Urteil vom 16.01.2004
8 U 1467/02
Normen:
BGB § 188 Abs. 2 ; BGB § 852 Abs. 1 (a.F.) ; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 3 ; BGB § 2340 Abs. 3 ; BGB § 2341 ; BGB § 2342 Abs. 1 ; BGB § 2082 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 149 ; ZPO § 270 Abs. 3 ; ZPO § 384 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1206
OLGReport-Koblenz 2004, 567
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 17.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 163/01

Anfechtungsfrist bei Geltendmachung der Erbunwürdigkeit

OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2004 - Aktenzeichen 8 U 1467/02

DRsp Nr. 2004/12188

Anfechtungsfrist bei Geltendmachung der Erbunwürdigkeit

»Zum Beginn der Jahresfrist der §§ 2340 Abs. 3, 2082 BGB mit Verkündung des Strafurteils«

Normenkette:

BGB § 188 Abs. 2 ; BGB § 852 Abs. 1 (a.F.) ; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 3 ; BGB § 2340 Abs. 3 ; BGB § 2341 ; BGB § 2342 Abs. 1 ; BGB § 2082 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 149 ; ZPO § 270 Abs. 3 ; ZPO § 384 Nr. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin macht nach dem Tod ihrer Mutter, der Ehefrau des Beklagten, dessen Erbunwürdigkeit geltend. Sie ist die einzige Tochter der beiden.

Durch Urteil der 3.Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 15. August 2000 ist der Beklagte wegen am 22. Dezember 1998 begangenen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist. Ebenfalls wegen dieses Mordes sind durch das genannte Urteil die Zeugen C....... S...., mit der der Angeklagte ein Verhältnis hatte, und deren Zwillingsbruder M... W..... zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

In einem handschriftlichen Testament vom 1. September 1998 hatten sich der Beklagte und seine Ehefrau gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt.

Die Erbunwürdigkeit des Beklagten stützt die Klägerin sowohl auf den Mordtatbestand als auch auf den Tatbestand der Testamentserschleichung.