Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 09.12.2016 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 6.755,20 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent, maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ab dem 03.12.2015.
3.Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt die Klägerin.
IV.Die Kosten des Verfahrens vor dem Landgericht trägt die Klägerin.
V.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
VI.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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