BayObLG - Beschluss vom 04.02.2000
1Z BR 16/99
Normen:
BGB § 2247 ;
Fundstellen:
ZEV 2000, 365
Vorinstanzen:
LG Ansbach, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 1174/98
AG Ansbach, - Vorinstanzaktenzeichen VI 751/97

Anforderungen an die Feststellung des Testierwillens bei Niederlegung einer Erklärung in einem Notizbuch

BayObLG, Beschluss vom 04.02.2000 - Aktenzeichen 1Z BR 16/99

DRsp Nr. 2005/14952

Anforderungen an die Feststellung des Testierwillens bei Niederlegung einer Erklärung in einem Notizbuch

»Zu den Kriterien für das Vorliegen des Testierwillens, wenn die in einem Notizbuch niedergelegte Erklärung an sich die Formerfordernissse des § 2247 BGB erfüllt.«

Normenkette:

BGB § 2247 ;

Gründe:

I.

Die am 23. Juli 1997 im Alter von 74 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Der Nachlass besteht aus einer Eigentumswohnung und beträchtlichen Bankguthaben.

Das Nachlassgericht hat insgesamt 20 letztwillige Verfügungen der Erblasserin eröffnet. Die Beteiligten gehören zu dem Kreis der durch diese Testamente - als Erben oder Vermächtnisnehmer - bedachten Personen. Bei dem Beteiligten zu 1 handelt es sich um den Stiefsohn der Erblasserin, den Sohn ihres letzten Ehemannes aus dessen erster Ehe. Die Beteiligten zu 5 bis 7 sind die Kinder des Beteiligten zu 1. Bei der Beteiligten zu 2 handelt es sich um die Nichte (Tochter des noch lebenden Bruders), bei dem Beteiligten zu 3 um den Neffen (Sohn der vorverstorbenen Schwester) der Erblasserin. Der Beteiligte zu 4 ist der Sohn der Beteiligten zu 2.