I. Auf die weitere Beschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 14. August 2008 abgeändert und neu gefasst wie folgt:
"Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers Dr. J. F. und der Gesellschafter S. von K.-B., F. K. und P.gesellschaft mbH gegen Ziffer 4 der Zwischenverfügung des Registergerichts München vom 18. Mai 2008 wird zurückgewiesen."
II. Im Übrigen wird die weitere Beschwerde zurückgewiesen.
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