Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 20. November 2018 und der Bescheid des Beklagten vom 14. März 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. April 2018 aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Kläger wendet sich gegen eine Kostenersatzforderung des Beklagten.
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