OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 16.09.2013
1 A 2037/12
Normen:
BGB § 2039 S. 1; RL 2003/88/EG Art. 7; BeamtVG § 54 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3348/11

Anspruch der Erben eines Beamten auf Abgeltung des Urlaubs durch Auszahlung der Leistung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.09.2013 - Aktenzeichen 1 A 2037/12

DRsp Nr. 2013/21064

Anspruch der Erben eines Beamten auf Abgeltung des Urlaubs durch Auszahlung der Leistung

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.352,56 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2039 S. 1; RL 2003/88/EG Art. 7; BeamtVG § 54 Abs. 2;

Gründe

Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 VwGO gestützte Antrag, über den im Einverständnis der Beteiligten der Berichterstatter entscheidet (entsprechend §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 87a Abs. 2 und 3 VwGO), hat keinen Erfolg.