OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 16.09.2013 (1 A 2037/12)
Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.352,56 Euro festgesetzt. Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 VwGO gestützte [...]