I.
Die im Alter von 74 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Beteiligte zu 1 ist eine Schwester der Erblasserin, die Beteiligten zu 2 und 3 sind Kinder einer Nichte der Erblasserin.
Die Erblasserin bewohnte ein in ihrem Eigentum stehendes Anwesen im Wert von ca. 320.000 EUR. Mit drei Zimmern in diesem Anwesen führte sie einen Pensionsbetrieb.
Am 3. 5.1999 errichtete die Erblasserin ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut:
"Testament
im Falle meines Todes soll mein Anwesen in das Eigentum von A. (Beteiligte zu 2) übergehen, unter der Bedingung, dass sie das Haus mit ihrer Familie als ständigen Wohnsitz bewohnt und bewirtschaftet und ein zum Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenes Haustier übernimmt und versorgt.
Sollte dies aus welchem Grund auch immer nicht möglich sein, muss das Anwesen verkauft werden.
Der Nettoerlös aus dem Verkauf ist dann zu je einem Drittel auszuzahlen an
1) B. meine Schwester (Beteiligte zu 1)
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