Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die der Beteiligten zu 1) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 127.500 € festgesetzt.
I.)
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