OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.10.1995
3 U 142/94
Normen:
BGB § 2174 § 1939 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996, 175
OLGReport-Frankfurt 1995, 271

Auslegung der letztwilligen Verfügung als Vermächtnis oder - formunwirksame - Schenkung unter LebendenVermächtnis

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.10.1995 - Aktenzeichen 3 U 142/94

DRsp Nr. 1996/29084

Auslegung der letztwilligen Verfügung als Vermächtnis oder - formunwirksame - Schenkung unter LebendenVermächtnis

Die rechtliche Unsicherheit bzw. Fehleinschätzung des Erblassers, ob unter den Bedingungen der Teilung Deutschlands ein Ostdeutscher einen Westdeutschen bezüglich in der ehemaligen DDR belegener Grundstücke beerben könne, kann einen Grund dafür darstellen, daß der Erblasser den äußeren Vollzug des Grundstücksübergangs bereits vor seinem Tod in die Wege leiten will, ohne damit eine Schenkung unter Lebenden bewirken zu wollen.

Normenkette:

BGB § 2174 § 1939 ;

Hinweise:

Hinweis von Adlerstein: